Qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

SiGeKo – wann ist er laut Baustellenverordnung erforderlich?

  • mehr als einem Gewerk auf der Baustelle. 

  • mehr als 7 Meter Absturzhöhe oder Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 Meter.

  • Auf- und Abbau von Massivbauelementen größer 10 Tonnen

  • Voraussichtliche Dauer des Bauprojekts überschreitet 30 Tage.

  • Mehr als 20 Beschäftigte arbeiten gleichzeitig vor Ort.

Unser Leistungsspektrum

  • Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung

  • SiGeKo – qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

  • Erarbeitung der nach §3 Baustellenverordnung geforderten Unterlage

  • Abfallmanagement (Klassifizierung anfallender Abfallchargen nach Abfallverzeichnisverordnung, Unterstützung bei der Erstellung von Entsorgungsnachweisen)

  • Überwachung von Aushubmaßnahmen

  • Projektsteuerung und Oberbauleitung

Link-Tipp:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator GeoCon GmbH